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Sexuelle Handlungen mit Tieren nicht verboten – Demo in Köln

Für jeden Menschen, der Respekt und Verantwortungsbewusstsein gegenüber Tieren besitzt, ist Sodomie (veralteter Begriff) beziehungsweise Zoophilie (Hingezogensein und sexuelle Handlungen mit Tieren) ein emotionales Thema. Bis 1969 waren sexuelle Handlungen mit Tieren in Deutschland laut § 175 b Strafgesetzbuch verboten.

„Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“

Nach Änderung der ersten Strafrechtform, wurde die Strafbarkeit aufgehoben.

Auch in Österreich wurde 1971 das Gesetz abgeschafft und so verlor in beiden Ländern das Tier den Schutz vor sexuellen Übergriffen durch den Menschen.

Das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG 2 a und b) greift nur, wenn auch erhebliche Schmerzen und Leiden dem Tier zugefügt werden, oder wenn es ein fremdes Tier ist, greift das StGB §303 wegen Sachbeschädigung. weiterlesen

 

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Letztes Update:  08. Februar 2012 

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Verschwiegenes Tierleid